Baukran oder Baumaterial im öffentlichen Verkehrsraum bis 48 Stunden
Kurzbeschreibung
Sie möchten für höchstens 48 Stunden Baumaterial auf einer öffentlichen Verkehrsfläche lagern oder dort einen Baukran, Bauwagen, ein Gerüst oder einen Bauzaun aufstellen? Hierfür müssen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Bei Bauarbeiten kann es erforderlich sein, öffentliche Flächen vorübergehend als Lager- oder Aufstellfläche zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Gehwege, Parkflächen oder Teile der Fahrbahn.
Für die Lagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Baukränen, Bauwagen, Gerüsten und Bauzäunen im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese Dienstleistung betrifft Nutzungen von bis zu 48 Stunden. Auch eine nur kurzfristige Nutzung ist nicht automatisch genehmigungsfrei.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die vorgesehene Fläche genutzt werden kann und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Je nach örtlicher Situation können beispielsweise Absperrungen, eine Beschilderung oder eine geänderte Führung des Fuß-, Rad- und Fahrzeugverkehrs notwendig werden. Für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist gegebenenfalls zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Eine Skizze oder ein Lageplan ist dem erforderlichen Antrag beizufügen.
Beginnen Sie mit der Nutzung erst, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die darin festgelegten Vorgaben zur Aufstellung, Absicherung und Freihaltung von Verkehrswegen sind einzuhalten.
Soll die Nutzung länger als 48 Stunden dauern, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Ordnungsamt, um die zusätzlich erforderlichen Schritte zur Sondernutzung abzustimmen.
Ordnungsamt
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- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Position: Sachbearbeitung
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E-Mail: berkan.solmaz@stadt-dormagen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3236
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