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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines Personalausweises

Beschreibung

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ab einem Alter von 16 Jahren, erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich. 

Bei Minderjährigen, unter 16 Jahren, erfolgt die Beantragung grds. durch beide Sorgeberechtigten, Hierzu muss mindestens ein Sorgeberechtigter gemeinsam mit dem Kind anwesend sein. Das Einverständnis des jeweiligen Elternteils, der nicht zur Antragstellung vorsprechen kann, kann mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen, in Verbindung eines Ausweisdokumentes im Original (z.B. Personalausweis oder Reisepass)  (siehe Downloads).

Sollten die Sorgeberechtigten getrennt lebend oder geschieden sein, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist den Antrag stellen.

  • Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Kinder ab 10 Jahren müssen den Personalausweis bei Antragstellung unterschreiben

Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 - 3 Wochen.

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie bei Antragsstellung in Verbindung einer Informationsbroschüre.

Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. (Abholvollmacht siehe Downloads)

Der Verlust eines Personalausweises ist im Bürgeramt anzuzeigen.

  • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister; bei erstmaliger Beantragung bzw. Verlust) zur Identifikation
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)
  • Antragsteller unter 24 Jahren            
    22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeitsdauer)
     
  • Antragsteller ab 24 Jahren                
    37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeitsdauer)

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung (bar oder unbar) zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen