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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Beschreibung

Ausgabe und Entgegennahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, z.B. bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, Schwerbehinderung mit "RF-Merkzeichen".

 

Die Entscheidung über den Antrag trifft der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale)

Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen