Schwerbehindertenangelegenheiten, Widersprüche und Klagen
Beschreibung
Diese werden direkt aufgenommen und an die Schwerbehindertenstelle beim Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.
- Bescheid der Schwerbehindertenstelle vom Rhein-Kreis Neuss
- Angaben und Unterlagen zur Begründung
- Bescheinigung des/der behandelnden Arztes/Ärzte
- falls Bevollmächtigter: Vollmacht
Bitte bringen Sie alle unterlagen im Original und nicht als Kopie mit. Diese erhalten Sie im Anschluss direkt wieder zurück.
Rentenversicherungsamt, Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung
Die Aufnahme erfolgt sofort, die Wartezeit ist abhängig von der Besucherzahl
Zuständige Einrichtungen
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Rentenversicherungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3226
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E-Mail: sandra.broch@stadt-dormagen.de