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Schwerbehindertenangelegenheiten, Widersprüche und Klagen

Beschreibung

Diese werden direkt aufgenommen und an die Schwerbehindertenstelle beim Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.

Rentenversicherungsamt, Bürgeramt, Fachbereich für Recht und Ordnung

  • Bescheid der Schwerbehindertenstelle vom Rhein-Kreis Neuss
  • Angaben und Unterlagen zur Begründung
  • Bescheinigung des/der behandelnden Arztes/Ärzte
  • falls Bevollmächtigter: Vollmacht

Bitte bringen Sie alle unterlagen im Original und nicht als Kopie mit. Diese erhalten Sie im Anschluss direkt wieder zurück. 

Die Aufnahme erfolgt sofort, die Wartezeit ist abhängig von der Besucherzahl 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen