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Antikorruptionskonzept der Stadt Dormagen (Zusammenfassung)

Beschreibung

Mit dem Anti-Korruptionskonzept wird das Ziel verfolgt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu informieren, zu sensibilisieren und Verwaltungsabläufe so transparent wie möglich zu machen.

Das 23 Seiten umfassende Konzept enthält den Hinweis auf Ethikregeln zur Korruptionsvermeidung, Begriffsbestimmungen, Aussagen über Korruptionsrisiken und Korruptionsbereiche, stellt Präventivmaßnahmen dar, benennt organisatorische Maßnahmen, beschäftigt sich mit der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung von Rats- und Ausschussmitgliedern und wirtschaftlichen Beteiligungen, Korruptionsklauseln und fairem Wettbewerb, dem Verpflichtungsgesetz sowie den Themen Sponsoring und Spenden.

Anlagen zum Konzept sind ein Verhaltenskodex gegen Korruption und eine Geschäftsanweisung zur Korruptionsvermeidung. Weiterer Baustein des Anti-Korruptionskonzeptes ist die Geschäftsanweisung über die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für die Stadt Dormagen.

Begriffsbestimmung

Für den Begriff "Korruption" gibt es keine einheitliche Definition. Das liegt daran, dass die Erscheinungsformen sehr unterschiedlich sind. Ein Forschungsprojekt des Bundeskriminalamtes umschreibt Korruption wie folgt:

  • Missbrauch einer amtlichen oder einer dieser vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder bei einem politischen Mandat
  • auf Veranlassung eines Dritten oder eigeninitiativ
  • Erlangung oder Anstreben eines persönlichen Vorteils, auch für andere
  • Eintritt eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit
  • Geheimhaltung oder Verschleierung dieser Vorgänge


Korruptionsgefährdete Bereiche

Grundsätzlich können alle Bereiche der Verwaltung von Korruption betroffen sein. Besonderer Gefährdung unterliegen allerdings die Stellen, die über Informationen verfügen oder Entscheidungen treffen, die für Dritte einen materiellen oder immateriellen Wert haben (Beispiel: Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen oder Abschluss und Abwicklung von Verträgen).

Indikatoren

Korruption ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Schwachstellen ergeben sich aber nicht nur aus dem System (Beispiel: nicht ausgeübte Dienst- oder Fachaufsicht) oder der Person (Beispiel: Suchtproblem, Überschuldung, Frustration) sondern auch durch passive Indikatoren wie z. B. das Ausbleiben von Widersprüchen.

Das Konzept beinhaltet folgende Präventivmaßnahmen:

1. Die Zurverfügungstellung eines Verhaltenskodex mit Appellen sich    vorbildlichzu verhalten und sich für die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption einzusetzen

2. Den Erlass einer Geschäftsanweisung zur Korruptionsvorbeugung mit verbindlichen Handlungsleitlinien, worin u. a. definiert wird, was Zuwendungen sind. Hierzu zählen:

  • Geld
  • geldwerte Leistungen (wie Gutscheine, Lose, Eintrittskarten)
  • Sachwerte (wie Kleidungsstücke, Spirituosen, CD´s)
  • sonstige Vorteile, auf die kein Anrecht besteht (wie unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen und Geräten)
  • unentgeltliche Bewirtungen

Vom Zuwendungsverbot sind ausgenommen:

  • geringfügige Aufmerksamkeiten (wie Reklameartikel einfacher Art, Kugelschreiber und Schreibblöcke mit Werbeaufdruck und einfache Erfrischungen bei Besprechungen),
  • geringfügige Preisnachlässe, die der Stadtverwaltung insgesamt eingeräumt werden und allen Bediensteten zugute kommen sowie Gastgeschenke, die nicht in das persönliche Eigentum übergehen.


Die Wertgrenze für die Geringfügigkeit liegt bei 15 €. Die Annahme von Bargeld ist stets verboten! - Die Teilnahme an Veranstaltungen (Bewirtungen) ist mit den Vorgesetzten abzustimmen.

Des Weiteren regelt die Geschäftsanweisung das Verfahren bei Korruptionsverdacht. Ansprechpartner sind innerhalb der Verwaltung die Vorgesetzten oder die Antikorruptionsstelle, die den Bürgermeister und das Rechnungsprüfungsamt informieren und - im Benehmen mit dem Bürgermeister - die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Bei aufkommendem Korruptionsverdacht werden mit Nachdruck disziplinarrechtliche und arbeitsrechtliche Verfahren betrieben sowie Schadensersatzansprüche geprüft und - wenn es sein muss - auch durchgesetzt.

3. Die verstärkte Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht

4. Die Schaffung von Transparenz bei den Arbeitsvorgängen durch lückenlose Dokumentation

5. Die Durchführung einer Risikoanalyse, um zu ermitteln, welche Arbeitsplätze besonders korruptionsgefährdet sind. Die Prüfung soll alle 5 Jahre anhand eines standardisierten Fragebogens erfolgen. Eine Zusammenstellung gesteigert korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze bildet den sogenannten Gefährdungsatlas der Stadtverwaltung.

6. Die Durchführung von Seminaren und Workshops zum Thema Korruption mit dem Ziel, bewusstes oder auch unbewusstes korruptes Verhalten zu verhindern

7. Die kritische Auseinandersetzung mit Einladungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen - Eine Teilnahme ist nur zulässig, wenn ein Qualifizierungseffekt und keine Interessenkollision zu erwarten ist. Ist die Informationsvermittlung nur hintergründig, ist von einer Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen.

8. Die Betrachtung des Themas Korruption im Rahmen der Ausbildung (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung bzw. im Studieninstitut für kommunale Verwaltung) - Diese Möglichkeit wird genutzt, die Bediensteten so früh wie möglich zu informieren und zu sensibilisieren.

9. Die Untersagung dienstlicher Handlungen, die dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin, ihren Angehörigen sowie Dritten (das können z. B. Organisationen, Vereinen, Parteien sein), denen sie persönlich verbunden sind, einen Vorteil verschaffen. Überall da, wo es zur Verknüpfung privater und dienstlicher Interessen kommen kann, müssen städtische Bedienstete größte Zurückhaltung üben.

Das Konzept enthält auch organisatorische Maßnahmen, die sich zur Korruptionsvermeidung eignen, und zwar zählen dazu:

1. Die Bildung einer Arbeitsgruppe "Korruptionsprävention", bestehend aus Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen verschiedener Verwaltungsbereiche wie der Steuerungsunterstützung, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Service Zentrale Dienste, dem Service Recht, der zentralen Submissionsstelle, dem Personalrat und der Anti-Korruptionsstelle. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe bestehen im wesentlichen aus der Entwicklung von Konzepten und Vereinbarungen sowie dem Begleiten von Umsetzungs- und Steuerungsprozessen. Über Vorschläge der Arbeitsgruppe entscheidet der Verwaltungsvorstand.

2. Die Bildung einer Anti-Korruptionsstelle mit koordinierender und beratender Funktion - Sie ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und fungiert als Kontaktstelle für alle Fragen der Korruptionsbekämpfung, unterstützt bei der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen und arbeitet mit Ermittlungsbehörden zusammen.

3. Die Bestellung eines Ombudsmanns (oder einer Ombudsfrau) als unabhängiger Ansprechpartner, für alle, die zum Thema Korruption Gesprächsbedarf haben (z. B. weil sie Wissen über korrupte Handlungen haben). Als Ombudsmann/-frau soll eine Person bestellt werden, die aufgrund ihres Berufes (z. B. Rechtsanwalt) oder durch besondere Vereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns/der Ombudsfrau ist kostenfrei. Wie mit den eingehenden Informationen umzugehen ist, wird durch eine besondere Vereinbarung geregelt.

4. Die Einrichtung einer zentralen Submissionsstelle zur Vermeidung, dass bei Ausschreibungen und Auftragsvergabe Geschäfte bei einer einzigen Person gebündelt sind - Die Verantwortung für die Planung (z. B. Erstellung des Leistungsverzeichnisses) liegt weiterhin bei der für die Aufgabenerledigung verantwortlichen Stelle. Die zentrale Submissionsstelle ist bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen ab einem Wert in Höhe von 7.500 € zu beteiligen.

5. Die Erweiterung der Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) um zusätzliche Merkmale - Verwaltungsweit wird eine Dokumentationspflicht für Vergaben und Leistungen aller Art eingeführt, wenn die Auftragssumme 500 € übersteigt. Dadurch lässt sich erkennen, ob z. B. Aufträge gesplittet und Zeichnungsbefugnisse beachtet oder wiederholt Aufträge an bestimmte Auftragnehmer vergeben werden.

6. Das Führen einer zentralen Bewerberdatei bei der zentralen Submissionsstelle - Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Auswahl der Leistungsanbieter (Unternehmer, Handwerker und Dienstleister) an neutraler Stelle vorzuhalten und breit zu fächern. Die Bewerberdatei enthält Angaben darüber, welche Erfahrungen mit Bewerbern gemacht wurden. Aufgrund des Vermerks ist sorgfältig zu prüfen, ob der/die BewerberIn zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

7. Überarbeitung der bereits für den Technischen Bereich geltenden Geschäftsanweisung für die Projektsteuerung bei Investitionsmaßnahmen und Inkraftsetzung für die Gesamtverwaltung - Hier geht es darum, Planung und Realisierung - mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip - abzugleichen (Beispiel: Prüfung der Leistungsverzeichnisse auf Vollständigkeit).

8. Die Wahrnehmung des "Vier-Augen-Prinzips" in vertikaler und horizontaler Form - Dies erfolgt als Kontrolle zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen - Die Installation des "Vier-Augen-Prinzips" ist - soweit noch nicht geschehen - in einschlägigen Dienst- und Geschäftsanweisungen zu regeln.

9. Job-Rotation - Nach Fertigstellung des Gefährdungsatlasses wird die Arbeitsgruppe "Korruptionsprävention" hierzu ein Konzept entwickeln.

10. Prüfung von Nebentätigkeitsgenehmigungen - Es können Interessenkollisionen in Zusammenhang mit der Wahrnehmung dienstlicher Tätigkeiten auftreten. Insofern sieht das Konzept vor, erteilte Genehmigungen grundsätzlich im Turnus von 5 Jahren zu überprüfen. Außerdem ist die Anti-Korruptionsstelle bei allen Genehmigungen zu beteiligen.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Konzept beinhaltet im übrigen, Bürgerinnen und Bürger über Korruptionsvorfälle und vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption zu informieren.

Einbeziehung von Rats- und Ausschussmitgliedern/Wirtschaftliche Beteiligungen

Auch sollte die Verwaltung Rats- und Ausschussmitglieder sowie den Bereich der wirtschaftlichen Beteiligungen unterstützen, wenn es um das Thema Korruptionsvermeidung geht. Denkbar wäre - wie in Köln - z. B. ein Ehrenkodex für die Mitglieder des Rates oder die Bestellung eines Beauftragten zur Korruptionsbekämpfung bzw. eines Ombudsmanns/einer Ombudsfrau für die Unternehmen. Die Verwaltung kann hier nur empfehlen, aber keine Entscheidungen treffen. Zuständig dafür sind der Rat bzw. die Unternehmen.

Korruptionsklauseln und fairer Wettbewerb

Auch Korruptionsklauseln z. B. in Vertragsbedingungen sind geeignet, Korruption zu unterbinden (Beispiele: Kündigung wegen Vorteilsgewährung, Vergabesperre bzw. Bieterausschluss bei Verstößen).

Verpflichtungsgesetz

Korruptionsbekämpfung muss auf allen Ebenen erfolgen, und zwar auch bei den Personen, die von der Stadt einzelne Aufträge erhalten (wie z. B. Planungsingenieure, Gutachter, Bauleiter). Dieser Personenkreis ist nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu verpflichten und unterliegt damit wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes den Sonderbestimmungen des Strafrechts.

Sponsoring/Spenden

Des Weiteren enthält das Konzept auch Regelungen zum Sponsoring bzw. zu Spenden. Auch hier kommt es darauf an, Verwaltungshandeln transparent zu machen. Die Annahme eines Sponsoringangebotes erfolgt grundsätzlich durch einen schriftlichen Vertrag, wobei Geldleistungen im Haushalt nachzuweisen sind.


Verhaltenskodex gegen Korruption

(Kurzfassung / Stand: 22.07.2003)
(Anlage zur Zusammenfassung des Anti-Korruptionskonzeptes der Stadt Dormagen)

1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.

2. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten und die Anti-Korruptionsstelle.

3. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen als Zeugin oder Zeugen hinzu.

4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.

5. Achten Sie auf eine Trennung von Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen.

6. Unterstützen Sie die Stadtverwaltung bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie unverzüglich Ihre/n Vorgesetzte/n oder die Antikorruptionsstelle bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.

7. Unterstützen Sie Ihre Organisationseinheit beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruptionsversuche begünstigen.

8. Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention fortbilden.

Anti-Korruptionsbeauftragter (F32/30)

Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern stehen folgende Kommunikationskanäle zur sicheren Übermittlung zur Verfügung:

E-Mail: antikorruptionsbeauftragter@stadt-dormagen.org

Mobilnummer: 0162 / 2592374 (Anti-Korruptionsbeauftragter)

Zuständige Einrichtungen

  • Rechtsamt
      • Unter den Hecken 103
      • 41539 Dormagen

Zuständige Kontaktpersonen