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Ortsrecht der Stadt Dormagen

Beschreibung

Was ist das "Dormagener Ortsrecht"?

Den Gemeinden muss nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle. 

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gibt den Gemeinden die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. 

Wie finde ich die Sammlung des Dormagener Ortsrechts?

Benutzen Sie folgenden Link zur Homepage der Stadt Dormagen: https://www.dormagen.de/rathaus-online/ortsrecht

HINWEIS:

Die Veröffentlichung der Dormagener Ortsrechtsammlung erfolgt als Serviceleistung der Stadt Dormagen und dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen.

Die Sammlung auf der Homepage der Stadt Dormagen wird regelmäßig aktualisiert. Dies geschieht nicht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dormagen, sondern erst nach der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen im Rheinischen Anzeiger (https://www.rheinischer-anzeiger.de/).

Obwohl wir uns bei Änderungen um größmögliche Aktualität bemühen, können wir nicht garantieren, dass immer alle Regelungen jederzeit in der aktuell gültigen Fassung abrufbar sind. 

Rechtsamt / Fachbereich Recht und Ordnung

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