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Compliance-Beauftragter

Beschreibung

Doch was bedeutet „Compliance“ überhaupt?


Einfach ausgedrückt bedeutet dies „Regelkonformität“. Aber auch die Einhaltung der Leitlinien und des Wertesystems einer Organisation gehören dazu. Es handelt sich demzufolge um verbindliche und unmissverständliche Regeln, die von allen Beschäftigten beachtet werden müssen. Das Compliance-System der Stadtverwaltung beinhaltet vorsorgliche Maßnahmen, wie die Aufklärung, Information und Schulungen. Verstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges Verhalten oder das Nichtbeachten des Wertesystems können weitreichende Auswirkungen für die Beschäftigten haben.

Compliance-Beauftragter (F32/30)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen