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Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er

  • seinen Betrieb verlegt oder
  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bürgeramt - Fachbereich für Recht und Ordnung

Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.

Einzelunternehmen 26,00 € 

juristische Personen 33,00 € (+ 13,00 € je weiterer Gesallschafter/Geschäftsführer)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen