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Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige

Beschreibung

Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, kann die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses bei der ausländischen Behörde erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab bei der Botschaft des jeweiligen Landes, in dem die Eheschließung stattfinden soll.

Ehefähigkeitszeugnisse sind Bestätigungen, dass nach dem deutschen Eheschließungsrecht keine begründeten Ehehindernisse (z.B. fehlende Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Verwandtschaft, Doppelehe usw.) entgegenstehen.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und erhalten Sie bei ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt. Leben Sie bereits im Ausland, so erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist für Ihren Antrag das Standesamt I in Berlin zuständig.

 

Erkundigen Sie sich bitte vorher beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden. Im Hinblick darauf, dass das Ehefähigkeitszeugnis den Abschluss einer Ehefähigkeitsprüfung bildet, ist es unumgänglich, dass dem Standesbeamten Urkunden und Unterlagen von beiden Verlobten, auch von ausländischen Verlobten, im Original vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass die nach der Eheschließung im Ausland ausgehändigte Heiratsurkunde mit allen nötigen Beglaubigungsvermerken versehen wird (z.B. Apostille, Legalisation usw.). Erkundigen Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem Standesamt oder ggf. bei der deutschen Botschaft des Reiselandes.

Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 55,00 € an.

Zuständige Einrichtungen