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Melderegisterauskunft - Einfach
Kurzbeschreibung
Privatpersonen, Geldinstitute, Krankenhäuser usw. können eine Adressauskunft über eine Privatperson schriftlich erfragen.
Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder online angefordert werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen zu der gesuchten Person:
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschriften.
Ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Wichtige Hinweise:
Sollte die gesuchte Person nicht in Dormagen gemeldet sein, wird die Gebühr auch für eine Negativauskunft erhoben.
Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, ist eine Auskunft nur zulässig, sofern eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche Schutzwürdige Interessen (nach Anhörung der betroffenen Person) ausgeschlossen werden kann.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Zweckbindungsgebot:
Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen Zwecken, bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften, sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Soweit Daten zum Zwecke der geschäftsmäßigen Anschriftenermittlung für Dritte erhoben werden, dürfen diese nicht wiederverwendet werden.
Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass.
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Meldewesen“ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können, das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Sprechen Sie im Bürgerbüro vor. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr. Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg. Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung: Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Nutzen Sie hierfür den nebenstehenden Link.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Melderegisterauskunft - Einfach | Gebuehr | 11,00 EUR |
Die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.
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Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
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