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Bauleitpläne

Kurzbeschreibung

Unter "weiterführende Links" haben Sie Gelegenheit zur Einsicht von Bebauungsplänen oder dem Flächennutzungsplan.

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Beschreibung

Die bebaute Umwelt ist ein wesentliches Element im Alltag der Menschen. Sie bildet den Rahmen für das Wohnen und Arbeiten ebenso wie für die Freizeit und Erholung. Die Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit dem Bauwilligen. Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel als Eigentümer, Benutzer, Nachbar oder Mieter. Dabei bestimmt die städtebauliche Funktion und Gestaltung ganz erheblich die Qualitäten und Chancen, die die Menschen in allen Lebensbereichen vorfinden. Weil das Bauen und die daraus wahrnehmbaren Veränderungen aber immer viele betrifft, muß es sich in die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einfügen. Verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren, ist Aufgabe des Städtebaurechts.

Die Bauleitplanung in den Städten und Gemeinden stützt sich dabei auf zwei Planungsstufen:

  • auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan und
  • den Bebauungsplan als verbindlichen Plan.

 

Stadtplanung, Fachbereich Städtebau

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Zuständige Einrichtungen