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Fundsachen

Kurzbeschreibung

Gefundene Wertgegenstand mit einem Gegenwert von mehr als 10 Euro, müssen abgeben werden.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im Bürgeramt (Fundbüro) abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. 

Sie können Fundtiere ohne Anzeige direkt beim Dormagener Tierheim abgeben.

Fundbüro im Bürgeramt - Fachbereich für Recht und Ordnung

Keine.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen