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Friedhofswesen

Beschreibung

In der Stadt Dormagen liegen neun kommunale Friedhöfe. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Tode in der Stadt Dormagen ihren Wohnsitz hatten, sowie derjenigen, die ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab besitzen. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Die Friedhöfe liegen in den Ortsteilen Delhoven, Gohr, Hackenbroich, Horrem, Nievenheim, Straberg, Stürzelberg, Zons und in der Zonser Heide.

Die Ruhezeit nach einer Beisetzung beträgt 20 Jahre für Leichen und Aschen.

Die Grabarten mit Größe der Gräber und weitere Einzelheiten können der Friedhofssatzung entnommen werden. Die Friedhofsgebühren sind aus der Friedhofsgebührensatzung und dem Friedhofsgebührentarif ersichtlich. 

Zu jeder Grabart ist eine Beschreibung bei den Downloads hinterlegt.

Technische Betriebe Dormagen - Friedhöfe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen