BIS: Suche und Detail

Elterngeld

Beschreibung

Für Geburten seit dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.

Das Elterngeld beträgt bis zu 67% (max. 1.800 Euro) des Erwerbseinkommens und ersetzt das durch die Übernahme der Betreuung des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen.
Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro (Basiselterngeld).

Zuständig Stelle für die Beantragung des Elterngeldes ist der
Rhein-Kreis Neuss
Elterngeldstelle
Königstraße 32-34
41460 Neuss
Telefon: 02131 / 928-5161 bis -5164 und -5167 bis -5169
Telefax: 02131 / 928-5197
E-Mail: elterngeld@rhein-kreis-neuss.de

Rhein-Kreis Neuss