Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Kurzbeschreibung
Sie müssen einen dringenden Gütertransport an einem Sonntag oder Feiertag durchführen? Wenn die Fahrt unter das gesetzliche Fahrverbot fällt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
An Sonn- und bestimmten Feiertagen gilt zwischen 0:00 und 22:00 Uhr ein Fahrverbot für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen. Erfasst sind auch damit verbundene Leerfahrten.
Für bestimmte Transporte bestehen gesetzliche Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb zunächst, ob Ihre Fahrt bereits ausgenommen ist oder unter eine geltende allgemeine Ausnahmegenehmigung fällt.
Wann ist eine Ausnahme möglich?
Eine Ausnahmegenehmigung kommt in besonders dringenden Fällen in Betracht. Begründen Sie nachvollziehbar, weshalb der Transport gerade während der Verbotszeit stattfinden muss und nicht zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Vorteile allein reichen dafür nicht aus.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Einzelfall. Eine Genehmigung kann auf bestimmte Fahrzeuge, Fahrtstrecken und Zeiten begrenzt und mit Auflagen verbunden werden. Bei regelmäßig erforderlichen Transporten kann eine Genehmigung für einen längeren Zeitraum geprüft werden.
Antragstellung und Durchführung
Wenden Sie sich frühzeitig an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dormagen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach dem Beladeort; bei flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen ist der Wohnort beziehungsweise Unternehmenssitz oder eine Zweigniederlassung maßgeblich.
Die Antragstellung allein berechtigt noch nicht zur Fahrt. Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung muss vor Fahrtbeginn vorliegen und während der Fahrt mitgeführt werden. Beachten Sie den genehmigten Umfang und die darin enthaltenen Auflagen.
Für die Entscheidung über den Antrag werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Ordnungsamt
Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Kosten für Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot | Gebuehr | zwischen 10,20 und 767,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3236
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E-Mail: claudia.winzen@stadt-dormagen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3232