BIS: Suche und Detail

Familienpass

Kurzbeschreibung

Der Familienpass der Stadt Dormagen erleichtert kinderreichen Familien, Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehenden und Empfängern sozialer Leistungen die Teilnahme an kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten.

Beschreibung

Der Familienpass ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Dormagen. Der Rat der Stadt Dormagen hat die Übernahme der Aufgabe gemäß § 41, Absatz 1, Buchstabe s der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Den Familienpassbesitzern wird zur Erleichterung der Teilnahme an kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten ein Preisnachlass gewährt. Alle, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen, erhalten 100 Prozent Preisnachlass. Allen anderen wird ein Preisnachlass von 50 Prozent gewährt.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist unter „Voraussetzungen“ aufgeführt.
Familienpassbesitzern werden für die unter „Weitere Informationen“ aufgeführten Leistungen Vergünstigungen gewährt.

Der Familienpass kann im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien, Schule und Soziales beantragt werden. Der Familienpass wird für ein Jahr ausgestellt, jedoch maximal für die Dauer des Leistungsbescheides. Die Berechtigung für den Familienpass ist durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen.

Zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist der Familienpass bei den Anbietern der Leistungen vorzulegen. Eine rückwirkende Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist nicht möglich.

Richtlinien für den Familienpass der Stadt Dormagen

  1. Allgemeine Grundsätze
    1.1 Der Familienpass ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Dormagen. Der Rat der Stadt Dormagen hat die Übernahme der Aufgabe gemäß § 41, Absatz 1, Buchstabe s der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen.
    1.2 Der Familienpass ist kostenlos und wird Dormagener Einwohnerinnen und Einwohnern angeboten. Der Familienpass erleichtert Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere kinderreichen Familien und Alleinerziehenden die Teilnahme an schulischen, kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist unter Ziffer 2 abschließend aufgeführt. Familienpassbesitzern werden für die unter Ziffern 3 und 4 aufgeführten Leistungen Vergünstigungen gewährt. Familienpassinhaber/-innen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen beziehen, erhalten 100 Prozent Vergünstigung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird eine Vergünstigung von 50 Prozent gewährt. Durch den Familienpass werden bis auf Ziffer 4.1 keine Geldleistungen erbracht.
    1.3 Der Familienpass mit einer Vergünstigung von 100 % dient als Nachweis der Einkommenssituation bei der Beantragung folgender Leistungen:
    • Befreiung vom Eigenanteil der Lernmittelkosten
    1.4 Alle Vergünstigungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Vergünstigungen des Familienpasses können nur in Anspruch genommen werden, soweit keine Berechtigung auf gleiche Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach SGB II, SGB XII oder analog dazu (so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket) besteht. Der Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket muss vorrangig ausgeschöpft werden. Es bleibt den Anbietern der Leistungen belassen, gegen möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Leistungen eigene Regelungen zu treffen.
  2. Anspruchsberechtigter Personenkreis
    Den Familienpass der Stadt Dormagen können Menschen erhalten, die
    a) in einem eigenen Haushalt mit drei oder mehr minderjährigen Kindern bzw. Kindern in schulischer Ausbildung leben oder
    b) laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) erhalten oder
    c) laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
    d) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen oder
    e) den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder
    f) deren monatliches Einkommen max. 15% über den Bedarfssätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt oder
    g) in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach dem SGB XII erhalten oder
    h) laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
  3. Vergünstigungen
    Der Familienpass berechtigt unter der Voraussetzung des Punktes 1.4 zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen (siehe auch Ziffer 1.2) bei diesen Angeboten:
    a) bis zu 5 Kurse/Veranstaltungen der Volkshochschule Dormagen pro Halbjahr aus den Bereichen „Deutsch als Fremdsprache“ und „EDV“ sowie bis zu 3 Kurse/Veranstaltungen pro Halbjahr aus den übrigen Bereichen. Ausgenommen sind Sonderkurse/-veranstaltungen, die im Heft entsprechend gekennzeichnet sind,
    b) einen Kurs oder einen Instrumentalunterricht pro Halbjahr bei der Musikschule der Stadt Dormagen (Unterrichts- und Instrumentenausleihe). Für Familienpassinhaber, die den Familienpass erhalten haben, weil sie in einem eigenen Haushalt mit 3 oder mehr minderjährigen Kindern bzw. Kindern in schulischer Ausbildung leben, gilt die Ermäßigung nur für die Kinder oder die Kinder in schulischer Ausbildung. Die Ermäßigung gilt nicht für die Anmeldegebühr.
    c) Eintritt in das Hallenbad Dormagen der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen mbH,
    d) pro Halbjahr max. 2 Theatervorstellungen im Rahmen des städtischen Abo-Ringes, eine städtische Kindertheatervorstellung in der Kulturhalle sowie 2 städtische Konzertveranstaltungen,
    e) Benutzungsgebühr der Stadtbibliothek Dormagen,
    f) Teilnahmegebühren für Nachhilfeangebote der Beratungsstelle „Sprung(s)chance“ des Internationalen Bundes,
    g) Gebühren für Elternbildungsangebote, speziell in Kindertagesstätten und Familienzentren im Stadtgebiet Dormagen.
  4. Erstattung von Beiträgen
    4.1 Für Kinder und Jugendliche wird der Jahresbeitrag für bis zu 2 Vereine oder Verbände, die nach dem Stadtjugendplan der Stadt Dormagen gefördert werden können, bis zu einem Höchstbetrag
    von jeweils 25 € erstattet, soweit der Teilnahmebeitrag nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert worden ist.
  5.  
  6. Verfahren
    6.1 Der Familienpass kann im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien, Schule und Soziales beantragt werden. Der Familienpass wird für ein Jahr ausgestellt, jedoch max. für die Dauer des Leistungsbescheides.
    6.2 Die Berechtigung für den Familienpass ist durch Vorlage des Leistungsbescheides bzw. durch eine Erklärung über das Einkommen vor Antragstellung nachzuweisen. Die entsprechenden Belege (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug über die Höhe der Miete etc.) sind dem Antrag beizufügen.
    6.3 Zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist der Familienpass bei den Anbietern der Leistungen vorzulegen. Eine rückwirkende Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist nicht möglich.
  7. Inkrafttreten
    Die Richtlinie tritt zum 01.08.2019 in Kraft.
    Dormagen, 04.04.2019
    Der Bürgermeister

Die Berechtigung für den Familienpass ist bei Antragstellung durch Vorlage der notwendigen Belege nachzuweisen. Bei einer Beantragung auf schriftlichem Wege sind diese dem Antragsformular beizufügen.

Bei Bezug von sozialen Leistungen:

  • Aktueller Leistungsbescheid

Bei Antragstellung aufgrund von geringen Einkommens (ohne Bezug von sozialen Leistungen):

  • Belege für monatliches Einkommen der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Höhe der Mietausgaben

Bei Antragstellung eines Haushalts mit drei oder mehr minderjährigen Kindern, ohne Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII, wird kein zusätzlicher Nachweis benötigt.
Sollten ein oder mehr Kinder volljährig, jedoch in schulischer Ausbildung sein:

  • Aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung

Jugend- und Sozialförderung/Integrative Sozialplanung

Der Familienpass wird für ein Jahr ausgestellt, jedoch maximal für die Dauer des Leistungsbescheides.

Sofortige Ausstellung nach Prüfung des Antrags.

Welche Leistungen bietet der Familienpass?

Vergünstigungen

Alle Vergünstigungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Vergünstigungen des Familienpasses können nur in Anspruch genommen werden, soweit keine Berechtigung auf gleiche Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach SGB II, SGB XII oder analog dazu (so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket) besteht. Der Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket muss vorrangig ausgeschöpft werden. Es bleibt den Anbietern der Leistungen belassen, gegen möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Leistungen eigene Regelungen zu treffen

  • Theater- und Konzertveranstaltungen: Hierzu zählen unter anderem die Theater- und Konzertveranstaltungen in der Aula des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums, Veranstaltungen in der Kulturhalle an der Langemarkstraße (Kabarett, Kindertheater etc.), Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen, soweit die Stadt Dormagen Veranstalter ist. Es gilt ein Preisnachlass von 50 bzw. 100 Prozent für 2 Theatervorstellungen im Rahmen des städtischen Abo-Ringes, eine städtische Theatervorstellung in der Kulturhalle sowie 2 städtische Konzertveranstaltungen.
  • Benutzungsgebühr der Stadtbibliothek Dormagen
  • Volkshochschule: Bei Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Dormagen wird Inhaberinnen und Inhabern des Familienpasses ein Preisnachlass in Höhe von 50 Prozent bzw. 100 Prozent für bis zu 5 Kurse/Veranstaltungen der VHS pro Halbjahr aus den Bereichen „Deutsch als Fremdsprache“ und „EDV“ sowie bis zu 3 Kurse/Veranstaltungen pro Halbjahr aus den übrigen Bereichen gewährt. Ausgenommen sind Sonderkurse/-veranstaltungen, die im VHS-Heft entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Städtische Musikschule: Je nach Art und Umfang des Unterrichts fallen an der städtischen Musikschule Dormagen unterschiedliche Gebühren an. Inhaberinnen und Inhaber des Familienpasses erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent bzw. 100 Prozent für einen Kurs oder einen Instrumentalunterricht pro Halbjahr (Unterrichts- und Instrumentenausleihe). Die Aufnahmegebühr von 15,00 € muss entrichtet werden und ist nicht ermäßigt.
  • Hallenbad: Schwimmbegeisterte können kostengünstig im Hallenbad baden. Auch hier gilt die Preisermäßigung von 50 Prozent bzw. 100 Prozent für Inhaberinnen und Inhaber des Familienpasses.
  • Nachhilfeangebote des Internationalen Bundes (IB): In Kooperation mit der Beratungsstelle „Sprung(s)chance“ des IB wird die Nachhilfe auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angeboten. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der vom IB erhobenen Teilnehmergebühren. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Leistungen nach Asylbewerbergesetz können gegen Vorlage des Familienpasses die Nachhilfe kostenlos in Anspruch nehmen.
  • Elternbildungsangebote in Kindertagesstätten: In den Familienzentren und Kindertagesstätten bestehen vielfältige Elternbildungsangebote etwa zur gesunden Ernährung des Kindes, zu Sport, Bewegungserziehung, Stressabbau im Alltag und der Vorbereitung auf die Einschulung. Für Inhaber des Familienpasses übernimmt die Stadt die Kosten zu 100 bzw. 50 Prozent.

Erstattung von Beiträgen

  • Vereinsmitgliedschaft: Kindern und Jugendlichen mit Familienpass wird der Jahresbeitrag für bis zu zwei Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden, die aufgrund des Stadtjugendplanes der Stadt Dormagen gefördert werden können, bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 25,00 € erstattet.

Familienpass als Nachweis

Der Familienpass mit einer Vergünstigung von 100 % dient als Nachweis der Einkommenssituation bei der Beantragung folgender Leistungen:

  • Befreiung vom Eigenanteil der Lernmittelkosten

Die Vergünstigungen des Familienpasses können nur in Anspruch genommen werden, soweit keine Berechtigung auf gleiche Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach SGB II oder SGB XII besteht.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen für:

  • Tagesausflüge der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte
  • zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o. ä.)
  • Verfahren und Antragstellung

Voraussetzung für die Beantragung eines Familienpasses ist der Wohnsitz in der Stadt Dormagen.

Den Familienpass können Menschen erhalten, die

  1. in einem eigenen Haushalt mit drei oder mehr minderjährigen Kindern bzw. Kindern in schulischer Ausbildung leben oder
  2. laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) erhalten oder
  3. laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
  4. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen oder
  5. den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder
  6. deren monatliches Einkommen max. 15 % über den Bedarfssätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt oder
  7. in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach dem SGB XII erhalten oder
  8. laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
  1. Sie informieren sich, ob Sie die Voraussetzungen für den Familienpass erfüllen.
  2. Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  3. Ihre Angaben werden überprüft und der Familienpass wird erstellt.
  4. Sie erhalten den Familienpass persönlich oder per Post.

Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Dormagen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist der Familienpass bei den Anbietern der Leistungen vorzulegen. Eine rückwirkende Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist nicht möglich.

Michelle Büttgen
Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule
Tel: +492133 257244

 

Die Antragsstellung kann über folgende Stellen erfolgen: 

Postalisch
Stadt Dormagen
3/F 51 - 5 – Familienpass
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen

Persönlich
Im Familienbüro der Stadt Dormagen
Neues Rathaus – Eingang Ecke Castellstr. - Römerstr., 41539 Dormagen
Etage/Raum 0./0.18 b

Per E-Mail
michelle.buettgen@stadt-dormagen.de

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen