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Bürgerentscheid

Kurzbeschreibung

Der Bürgerentscheid ist die Abstimmung über das Bürgerbegehren

Beschreibung

Der Bürgerentscheid ist die zweite Stufe des Bürgerbegehrens und somit die eigentliche Abstimmung über das Begehren der Bürgerinnen und Bürger. 

§ 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dormagen

Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten

Zu beachten sind die weiterführenden Regelungen der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dormagen

 

Die Voraussetzung für den Bürgerentscheid ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. 

Sofern der Rat der Stadt Dormagen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat, tritt gem. § 26 Abs. 6 S.7 GO Sperrwirkung ein. 

Der Rat kann keine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung treffen. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen