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Bürgerentscheid
Kurzbeschreibung
Der Bürgerentscheid ist die Abstimmung über das Bürgerbegehren
Beschreibung
Der Bürgerentscheid ist die zweite Stufe des Bürgerbegehrens und somit die eigentliche Abstimmung über das Begehren der Bürgerinnen und Bürger.
§ 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dormagen
Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten
Zu beachten sind die weiterführenden Regelungen der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dormagen
Die Voraussetzung für den Bürgerentscheid ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Sofern der Rat der Stadt Dormagen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat, tritt gem. § 26 Abs. 6 S.7 GO Sperrwirkung ein.
Der Rat kann keine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung treffen.
Ratsbüro
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Ratsbüro und Beschwerdemanagement
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Produktverantwortung
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Telefon: 02133 257-3020
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E-Mail: iris.wenski@stadt-dormagen.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3021
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E-Mail: astrid.mueller@stadt-dormagen.de
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