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ordnungsrechtliche Bestattungen

Beschreibung

Wenn im Stadtgebiet der Stadt Dormagen eine Person verstirbt, welche auf den ersten Blick über keine Angehörige mehr verfügt die nach § 8 Bestattungsgesetz der Bestattungspflicht nachkommen könnte, übernimmt die Stadt Dormagen diese Pflicht. Bevor der oder die Verstorbene bestattet wird, wird seitens des Ordnungsamtes nach Angehörigen ermittelt. Sollten bei diesen Ermittlungen tatsächlich Angehörige ermittelt werden, wird den somit Bestattungspflichtigen die Aufgabe der Bestattung übertragen. Sollte eine Bestattung von Amtswegen schon erfolgt sein, werden die entstandenen Kosten den eigentlichen Bestattungspflichtigen auferlegt.

Hinweis für Behörden und Kranken- und Pflegeeinrichtungen:
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind verstorbene Personen, welche über augenscheinlich keine Angehörigen verfügen, dem Beamten vom Dienst zu melden.
Welcher über die Leitstellen (Polizei u. Fw) kontaktiert wird. Dieser leitet dann die nötigen Schritte ein.

§ 8 Bestattungsgesetz

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen