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Infektionsschutz (IfSG)
Beschreibung
Beseitigung von drohenden Gesundheitsschäden durch nicht gereinigte und vermüllte Wohnungen im Wege der Ersatzvornahme.
Ber Verdacht auf Wohnungen, die längere Zeit nicht gereinigt und unversorgt geblieben sind, veranlasst das Ordnungsamt die Beseitigung von Gesundheitsgefahren. Meist wird dies von Nachbarn durch Gerüche im Treppenhaus festgestellt. Wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ordnungsamt
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Personalratsmitglied
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Telefon: 02133 257-3235
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E-Mail: andrea.schmidt@stadt-dormagen.de
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