Ratten und Wildschäden
Beschreibung
Sie haben einen Rattenbefall im Haus entdeckt? Oder auf einem öffentlichen Gebiet? Je nach Ort des Befalls sind verschiedene Anlaufstellen zuständig.
Rattenbefall auf privaten oder gewerblichen Grundstücken / Wohnraum
Private und gewerbliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen grundsätzlich selbst einen Schädlingsbekämpfer / Kammerjäger beauftragen.
Zur Durchführung und Duldung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen sind grundsätzlich zunächst die
- Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke und soweit ihre Verfügungsberechtigung reicht,
- die sonstigen zur Nutzung und zum Gebrauch der Grundstücke dinglichen Berechtigten,
- die Mieterinnen / Mieter, Pächterinnen / Pächter und sonstigen zur Nutzung und zum Gebrauch der Grundstücke schuldrechtlich Berechtigten,
verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft die bei Wohnungseigentumsgemeinschaften bestellten Verwalterinnen und Verwalter.
Auf Grund gesetzlicher Änderungen dürfen Ratten nicht mehr flächendeckend bekämpft, sondern nur noch in gezielten Aktionen beködert werden.
Im Rahmen der Eigenbekämpfung sind die für die Verwendung des jeweiligen Mittels festgelegten Risikominderungsmaßmaßnahmen (RMM) zu berücksichtigen. Wirkstoffe aller Art dürfen nur in verdeckter Auslage in Sicherheitsköderstationen verwendet werden.
Handelt es sich um einen Rattenbefall bei einem Einfamilienhaus, bietet das Ordnungsamt der Stadt Dormagen eine Serviceleistung zur Rattenbekämpfung auf privater Fläche an. Der Antrag erfolgt schriftlich per E-Mail an ayleen.kaufhold@stadt-dormagen.de . Das Antragsformular finden Sie Rechts im Menü.
Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken / öffentlichem Gebiet
Die technischen Betriebe Dormagen führen zur Abwehr der durch Ratten drohenden Gefahren und Schäden im Gebiet der Stadt Dormagen Bekämpfungsmaßnahmen durch.
Wird ein Befall durch Ratten auf städtischen Grünflächen beobachtet, so lassen die technischen Betriebe die Örtlichkeiten inspizieren und Bekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma durchführen, falls notwendig.
Entdecken Sie einen Rattenbefall in einem öffentlichen Park oder auf einem anderen städtischen Grundstück, wenden Sie sich bitte an die technischen Betriebe Dormagen.
Rattenbefall im Kanal
In den städtischen Abwasseranlagen (Kanalisation) führt die Stadtentwässerung die Rattenbekämpfung durch.
Entdecken Sie einen Rattenbefall im Kanal der Stadt Dormagen, wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerung.
Einem Rattenbefall vorbeugen
Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren:
- Speise- und Nahrungsmittelreste sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen.
- Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen im Garten sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf den Kompost geworfen werden. Man sollte auf Erdlöcher in unmittelbarer Nähe achten.
- Das gleiche gilt für unverriegelte Mülleimer in Hof oder Keller oder Wertstoffsäcke („Gelber Sack“) mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speiseresten befreit sind. Deshalb sollen Müllsäcke und Müllbehälter aller Art immer verschlossen gehalten werden, beziehungsweise der Zugang zu diesen sollte verhindert werden.
- Deckel von Biotonnen sollten grundsätzlich verschlossen gehalten werden, da sonst Ratten eindringen.
- Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten deshalb auch aus Gründen der Rattenvermeidung immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
- Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen gelagert werden.
- Tauben- und Entenfütterungen locken grundsätzlich auch Ratten an.
- Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall .
- Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden.
- Kellerfenster, die nicht engmaschig vergittert sind, sollten geschlossen gehalten werden.
Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.
Wildschäden
Sie haben einen Wild- oder Jagdschaden auf Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück entdeckt? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz.
Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane verursachte Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Es ist auch der Wildschaden zu ersetzen, der an getrenntem, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen eines Grundstücks eingetreten ist.
Wildschaden an Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ist nicht zu ersetzen.
Wird ein Grundstück beschädigt, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder angegliedert ist, so hat die Jagdgenossenschaft den Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Hat der Jagdpächter oder die Jagdpächterin den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den diesen bzw. diese. Bei Eigenjagdbezirken gelten die Bestimmungen entsprechend.
Ordnungsamt
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3251