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Ausnahmegenehmigungen von Verkehrszeichen

Beschreibung

In begründeten Einzelfällen ist es gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrszeichen zu erhalten.

Hinweise:

  • Die Fußgängerzone darf während der Lade- und Lieferzeiten (22:00 - 11:00 Uhr) zum Be- und Entladen befahren werden. Lediglich an den Wochenmarkttagen dienstags und freitags ist dies nur eingeschränkt möglich.
  • Die Altstadt Zons darf ebenfalls zum Be- und Entladen befahren werden .

In beiden Fällen gilt, dass der Ladevorgang erkennbar sein muss.

§ 46 Abs.1 StVO

Name Typ Kosten
Gebühren Ausnahmegenehmigung VZ je nach Dauer Gebuehr zwischen 25,00 und 400,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen