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Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum/Baustellenanordnung/Verkehrsrechtliche Anordnungen

Beschreibung

Baustellenanordnungen für die Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum/Absicherung von Arbeitsstellen gem. § 45 Abs. 6 StVO;
Der Antrag ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Größer Baumaßnahmen müssen mind. einen Monat vorher beantragt werden.

Dem Antrag ist ein Lageplan und ein Verkehrszeichenplan  bzw. Regelplan (gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen RSA21) beizufügen.

Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen länger als beantragt dauert, ist bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Für Arbeiten kleineren Umfanges (max. 5 Arbeitstage) besteht die Möglichkeit eine Jahresgenehmigung zu beantragen, diese berechtigt zur Teilnahme an einem vereinfachten Anordnungsverfahren (max. 3 Bearbeitungstage). Diese Jahresgenehmigung beinhaltet in der Regel folgende Regelpläne: BI/1, BI/2 in abgewandelter Form, BII/1, BII/2 und BII/4 (RSA21)

Wenden Sie sich für folgende Stadtteile an den jeweils zuständige Sachbearbeiterin:

Frau Beivers   (Mitte, Horrem, Delhoven, Hackenbroich, Rheinfeld)
Frau Tabbara  (Straberg, Knechsteden, Nievenheim, Ückerath, Delrath, Stürzelberg und Zons)

Je nach Dauer und Ausmaß zwischen 50,00 € und 380,00 €

Jahresgenehmigung: 350,00 €

Verlängerung:

Die Gebühr richtet sich nach Größe und Dauer der Verlängerung 20,00 € zzgl. 20,00€ bzw. 25,00€/je angefangenen Monat.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen