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Dreharbeiten, Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung

Beschreibung

Für die Durchführung von Dreharbeiten , die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken ist eine Erlaubnis gem. § 29 Straßenverkehrsordnung notwendig.

Diese ist mind. 4 Wochen vorher bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrordnung

Abhängig vom Aufwand zwischen 100,00 € und  2.301,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen