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Spielautomaten, Geeignetheitsbestätigung
Beschreibung
Geldspielgeräte nach der Gewerbeordnung können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung
- ormloser Antrag mit Angabe des Aufstellortes sowie Art und Anzahl der Geldspielgeräte
- Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung
Verwaltungsgebühr für die Geeignetheitsbestätigung
- Aufstellort in Gaststätten 500,00€
- Aufstellort in Spielhallen 2500,00€
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Fax:
02133 257-3238 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3233
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E-Mail: patrick.bahlke@stadt-dormagen.de
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