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Spielhallenerlaubnis

Beschreibung

Zum Betrieb einer Spielhalle in Dormagen ist eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.
Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen, Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

Gewerbeordnung, Spielverordnung

  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug)
  • Grundrisszeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in vierfacher Ausfertigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnsitzes)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Zu beantragen bei der Ordnungsbehörde des Wohnsitzes)
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden:

Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung im voraus fällig.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 250,00 € - 3000,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen