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Gesetzliche Ruhezeiten
Beschreibung
Ruhezeiten im Stadtgebiet gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dormagen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen von 2019
§ 12 Wahrung der Mittagsruhe und sonstiger Ruhezeiten
- Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die Allgemeinheit stören können, dürfen nur an Werktagen, Montag bis Samstag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern, Holzhacken, Hämmer, Sägen, Bohren usw.
- Absatz 2 findet keine Anwendung auf landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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E-Mail: annika.mertens@stadt-dormagen.de
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