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Immissionsschutzgesetz, Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz.Der Antrag sollte mindestens zehn Tage vor dem Stattfinden einer Veranstaltung vorliegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa fünf Tage.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen