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Schwerbehindertenparkplätze, Einrichtung
Beschreibung
Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit dem Vermerk "aG" oder "Be" besitzen, haben die Möglichkeit, einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz in dem direkten Umfeld ihres Wohnhauses zu beantragen. Nach Überprüfung des Antrages und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann ein solcher Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet werden.
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3248
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E-Mail: katrin.engels@stadt-dormagen.de
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