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Schwerbehindertenparkplätze, Einrichtung

Beschreibung

Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit dem Vermerk "aG" oder "Be" besitzen, haben die Möglichkeit, einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz in dem direkten Umfeld ihres Wohnhauses zu beantragen. Nach Überprüfung des Antrages und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann ein solcher Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet werden.
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen