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Sportveranstaltungen (Volksläufe, Radwandertage usw.)

Beschreibung

Für die Erteilung von Erlaubnissen gem. § 29 Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Veranstaltungen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Der Antrag ist formlos einzureichen. Erforderliche Angaben: Zeitlicher Geltungsbereich (Datum/ Uhrzeit), Lageplan, Streckenverlauf, Umfang der Veranstaltung (Voraussichtliche Teilnehmerzahlen) und eventuell erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen.

Für die Bearbeitung der Anträge sind in der Regel zwei Monate erforderlich, da häufig noch andere Behörden zu beteiligen sind.

45,00 bis 200,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen