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Umzüge (Schützenfest, Karneval)

Beschreibung

Für die Erteilung von Erlaubnissen gem. § 29 Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Veranstaltungen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Der Antrag ist formlos einzureichen. Erforderliche Angaben: Zeitlicher Geltungsbereich (Datum/ Uhrzeit), Lageplan, Streckenverlauf, Umfang der Veranstaltung (Voraussichtliche Teilnehmerzahlen) und eventuell erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen.

Für die Bearbeitung der Anträge sind in der Regel zwei Monate erforderlich, da häufig noch andere Behörden zu beteiligen sind.

40,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen