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Warenauslagen, Verkaufsstände

Beschreibung

Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über

  • Ort
  • Art
  • Umfang und
  • Dauer

einzureichen.

siehe Gebührentarif Link

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen