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Warenauslagen, Verkaufsstände
Beschreibung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über
- Ort
- Art
- Umfang und
- Dauer
einzureichen.
siehe Gebührentarif Link
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Ordnungsamt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-7000 - Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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E-Mail: annika.mertens@stadt-dormagen.de
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