Gewerberegisterauszug
Kurzbeschreibung
private Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Dormagen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Gem. § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbes.
Weitere Daten, wie die ladungsfähige Privatanschrift, können mitgeteilt werden, wenn die/der Antragsteller/in ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat und dieses nachweist. (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
- formloser Antrag
- Nachweis des berechtigten Interesses
- für weitergehende Informarionen außerhalb von Anschrift des Betriebes, angemeldete Tätigkeit und Name des Gewerbetreibenden: Nachweis eines rechtlichen Interesses
Bürgeramt - Fachbereich für Recht und Ordnung
Sie melden sich im Online Portal an.
Anschließend füllen Sie den Antrag aus und der Auszug wird Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für einen Gewerberegisterauszug | Gebuehr | zwischen 20,00 und 20,00 EUR |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210