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Gewerberegisterauszug

Kurzbeschreibung

private Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Dormagen

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Gem. § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbes.

Weitere Daten, wie die ladungsfähige Privatanschrift, können mitgeteilt werden, wenn die/der Antragsteller/in ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat und dieses nachweist. (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. 

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • formloser Antrag
  • Nachweis des berechtigten Interesses 
  • für weitergehende Informarionen außerhalb von Anschrift des Betriebes, angemeldete Tätigkeit und Name des Gewerbetreibenden: Nachweis eines rechtlichen Interesses 

Bürgeramt - Fachbereich für Recht und Ordnung

Sie melden sich im Online Portal an.

Anschließend füllen Sie den Antrag aus und der Auszug wird Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

Name Typ Kosten
Gebühr für einen Gewerberegisterauszug Gebuehr zwischen 20,00 und 20,00 EUR

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen