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Kommunale Wärmeplanung - Kehrbuchdaten übermitteln

Kurzbeschreibung

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Folgende Datei wird von Ihnen für die Übermittlung benötigt:

  • Datei zur kommunalen Wärmeplanung (Kehrbuchdaten als CSV-Datei)

Stadtplanung

Ein Elster Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat wird für die Übermittlung der Daten zur kommunalen Wärmeplanung benötigt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen