Terminvereinbarung Ausländeramt (Online)
Kurzbeschreibung
Willkommen bei der Online-Terminvergabe des Ausländeramts Dormagen
Um Ihnen den Besuch in unserem Ausländeramt so angenehm und effizient wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Termin online zu buchen. Nutzen Sie unser Online-System, um Wartezeiten zu verkürzen und die Bearbeitung Ihres Anliegens optimal vorzubereiten.
Zur Online-Terminvergabe
Klicken Sie einfach hier, um direkt zur Online-Terminvergabe zu gelangen und Ihren Termin zu buchen.
So funktioniert die Online-Terminvergabe:
- Leistung auswählen: Wählen Sie den Grund Ihres Anliegens (Dienstleistung) aus.
- Anfangsbuchstaben des Nachnamens auswählen: Um Ihren Termin direkt an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten, wählen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens aus.
- Termin auswählen: Suchen Sie sich einen verfügbaren Termin im Kalender aus.
- Daten eingeben: Füllen Sie die erforderlichen Felder mit Ihren persönlichen Daten aus.
- Bestätigung erhalten: Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Erforderliche Unterlagen für die Dienstleistungen des Ausländeramts Dormagen
Allgemeine Unterlagen (für alle Anträge)
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über den bisherigen Aufenthaltstitel
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Gehaltsabrechnungen, Bescheid Jobcenter/ Sozialhilfe/ Wohngeld/o.ä., etc...)
- sofern zum Integrationskurs verpflichtet wurde: Nachweis über ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
Spezifische Unterlagen je nach Aufenthaltszweck:
1. Studium (§ 16a AufenthG):
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis des Studienfortschritts/ ggf. Leistungsübersicht
2. Beschäftigung (§ 18a AufenthG):
- Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Qualifikationsnachweise (abgesch. Studium/ Berufsausbildung/ etc...)
3. Familiennachzug (§ 28 AufenthG):
- Nachweis der familiären Beziehung (Heirats- oder Geburtsurkunden)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z. B. Mietvertrag)
4. Humanitäre Gründe (§ 25 Abs. 3 AufenthG):
- Schutzbescheid
- Ggf. Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
- jedwede Identitätsnachweise (ausl. Pass, Geburtsurkunden, ID-Karten, etc...)
5. Duldungsverlängerung:
- Gültiger Reisepass oder sonstiges Identitätsdokument (falls vorhanden)
- Aktuelle Duldungsbescheinigung
- Nachweise über Einkünfte oder Sozialleistungen
- Ggf. Nachweise zu Integrationsmaßnahmen (z. B. Sprachkurse, Arbeit)
6. Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:
- Gültiger Reisepass
- Nachweise über Einkünfte der letzten drei Monate
- Rentenversicherungsverlauf
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z. B. Mietvertrag)
- Sprachnachweis (z. B. Deutsch-Zertifikat B1)
- Aktueller Aufenthaltstitel
7. EU-Angelegenheiten:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über Beschäftigung oder ausreichende finanzielle Mittel
- Nachweis über Krankenversicherung
- Meldebescheinigung
- Nachweise über Familienangehörige (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden)
8. Übertrag eines Aufenthaltstitels/Niederlassungserlaubnis:
- Gültiger Reisepass (neu und alt, falls vorhanden)
- Alter Aufenthaltstitel
- Biometrisches Passfoto
- Ggf. Nachweise über Namens- oder Statusänderungen
- letzte Gehaltsabrechnung/ Jobcenterbescheid
9. Verlängerung/Erteilung eines Reiseausweises:
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Bisheriger Reiseausweis
- Biometrisches Passfoto
- Ggf. Nachweis über Identitätsnachforschungen (z. B. Schreiben der Botschaft)
10. Verpflichtungserklärungen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers
- Nachweise über Einkünfte (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid)
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis des Verpflichtungsgebers
- Angaben zur eingeladenen Person (z. B. Reisepasskopie)
- Antragsformular
Das Antragsformular für die Verpflichtungserklärung finden Sie im Kommunalportal unter Einrichtungen > Ausländeramt. Alternativ können Sie den Antrag direkt online im Kommunalportal stellen, indem Sie zu Einrichtungen > Ausländeramt > Dienstleistungen > Verpflichtungserklärung navigieren.
Hinweise zu den anfallenden Gebühren
Je nach Art der Dienstleistung können Gebühren entstehen, die direkt vor Ort bei Ihrem Termin zu bezahlen sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Zahlung: Die Gebühren können in der Regel per EC-Karte oder bar beglichen werden. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
- Höhe der Gebühren: Die genaue Höhe der Gebühren für Ihr Anliegen wird Ihnen vom Sachbearbeiter während Ihres Termins mitgeteilt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ausreichende Zahlungsmittel mitbringen.
Beispiele für typische Gebühren:
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 € (je nach Dauer und Art des Aufenthaltstitels)
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Erteilung einer Niederlassungserlaubnis: 113,00 €
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Ausstellung eines Reiseausweises: 60–100 €
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Verpflichtungserklärung: 29,00 €
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Übertragung eines Aufenthaltstitels: 67,00 €
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Gebührenbefreiung: In bestimmten Fällen (z. B. bei Sozialleistungsbezug oder humanitären Gründen) können die Gebühren reduziert oder erlassen werden. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Leistungsbescheid) mit.
Hinweis: Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original sowie in Kopie mit. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind, da unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Ausländeramt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-5717 - Fax:
02133 257-7757
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