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Lebensbescheinigung
Kurzbeschreibung
Ausstellung einer Lebensbescheinigung
Beschreibung
Lebensbescheinigung und Meldebescheinigung für z.B. gesetzliche Renten. Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt.
Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
Bei der Beantragung für eine andere Person ist deren Bevollmächtigung und Personalausweis/Reisepass vorzulegen. In diesem Fall kann jedoch lediglich bescheinigt werden, dass die betreffende Person lt. aktuellem Stand des Melderegisters lebend verzeichnet ist.
Sie werden einmal jährlich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Rentenzahlung eingestellt werden
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie bereits eine vorgefertigte Lebensbescheinigung erhalten haben (z.B. Ihrer Rentenstelle im Ausland) legen Sie diese bitte zwecks Bestätigung Ihrer Angaben vor. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung entfällt dann.
§ 60 SGB I - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil
- 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
- 2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
- 3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
§ 119 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
[....] (3) Die Auszahlung und die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch die Deutsche Post AG umfassen auch die Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Träger der Rentenversicherung, insbesondere
- 1.die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen durch die Auswertung der Sterbefallmitteilungen nach § 101a des Zehnten Buches und durch die Einholung von Lebensbescheinigungen im Rahmen des § 60 Abs. 1 und des § 65 Abs. 1 Nr. 3 des Ersten Buches, [....]
Personalausweis des Antragstellers
falls Bevollmächtigter: Vollmacht + Personalausweis/Reisepass
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Sie werden einmal jährlich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Rentenzahlung eingestellt werden
Sofortige Ausstellung nach Prüfung der Unterlagen
Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.
Sollten Sie bereits eine vorgefertigte Lebensbescheinigung erhalten haben (z.B. Ihrer Rentenstelle im Ausland) laden Sie diese bitte zwecks Bestätigung Ihrer Angaben vor. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung entfällt dann.
Für einen persönlichen Termin: timeacle - Stadt Dormagen
kein Formular vorhanden
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Ausstellung Lebensbescheinigung | $kosten.typ | kostenfrei |
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt, Wahlen
-
- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
-
- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
-
- Fachbereich Recht und Ordnung
-
- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210
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