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Jugendfischereischein (Beantragung)

Kurzbeschreibung

Beantragung eines Jugendfischereischeins

Beschreibung

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ab 01.04.2024 hat der Rhein-Kreis Neuss die Ausstellung von Fischereischeinen übernommen. 

Folgender Link führt Sie zur Beantragung des Fischereischeins beim Rhein-Kreis Neuss -> (Link) 

Landesfischereigesetz

§ 32
Jugendfischereischein

(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.

(3) Der Jugendfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Name Typ Kosten Beschreibung
Jugendfischereischein (Beantragung) Gebuehr zwischen 8,00 und 8,00 EUR Jugendfischereischein: 8 € Ersatzfischereischein bei Verlust: 5 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen