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Untersuchungsberechtigungsschein

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Online-Antrag:

Rufen Sie den Online-Antrag auf, füllen Sie die Antragsdaten aus und schicken Sie den Antrag ab.

Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.

 

Name Typ Kosten
Untersuchungsberechtigungsschein $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen