Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Online-Antrag:
Rufen Sie den Online-Antrag auf, füllen Sie die Antragsdaten aus und schicken Sie den Antrag ab.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Untersuchungsberechtigungsschein | Keine Angabe | kostenfrei |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgeramt, Wahlen
-
- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
-
- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
-
-
Fachbereich Recht und Ordnung
-
- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Position: Teamleitung
-
Telefon: 02133 257-3210