Abmeldung Wohnsitz
Kurzbeschreibung
Wegzug in das Ausland, Abmeldung nach "ohne festen Wohnsitz"
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und
- dauerhaft ins Ausland verziehen,
- ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen
Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.
Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
2 Wochen nach Auszug
Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen
Wenn Sie als Wohnungseigentümer eine Person (Mieter) abmelden wollen, erhalten Sie dafür jedoch keine Abmeldebescheinigung.
- persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
- Möglichkeit zur Online Abmeldung mit Nachweis über die Online Funktion des Personalausweises
- Auszug aus einer in Dormagen gemeldeten Person ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet
Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.
Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.
Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.
Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen
Name | Typ | Kosten |
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Abmeldung Wohnsitz | Keine Angabe | kostenfrei |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt, Wahlen
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- Rathausgalerie, Kölner Straße 96-100
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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Fachbereich Recht und Ordnung
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Teamleitung
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Telefon: 02133 257-3210