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Abmeldung Wohnsitz

Kurzbeschreibung

Wegzug in das Ausland, Abmeldung nach "ohne festen Wohnsitz"

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen,
  • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

[...](2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 2Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. 3Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung. [...]
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

2 Wochen nach Auszug

Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen

Wenn Sie als Wohnungseigentümer eine Person (Mieter) abmelden wollen, erhalten Sie dafür jedoch keine Abmeldebescheinigung.

  • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
  • Möglichkeit zur Online Abmeldung mit Nachweis über die Online Funktion des Personalausweises
  • Auszug aus einer in Dormagen gemeldeten Person ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen

Name Typ Kosten
Abmeldung Wohnsitz $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen