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Fundsachen (Negativbescheinigung/Auskunft)

Kurzbeschreibung

Negativbescheinigung über Fundsachen für z.B. Versicherungen.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Beim Fundbüro erhalten Sie eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung).

Diese können Sie dann der Versicherung vorlegen.

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Fundbüro im Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine umgehende Zusendung.

Sie sind der Eigentümer der Verlustsache.

Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

Die Negativauskunft wird Ihnen nach Prüfung postalisch zugesendet.

Name Typ Kosten
Negativbescheinigung $kosten.typ 2,50 EUR

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen