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Anmeldung Wohnsitz

Kurzbeschreibung

Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Dormagen

Beschreibung

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.

Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. 

Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen

 § 17 Anmeldung, Abmeldung
 
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
(4) Die Standesämter teilen den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes sowie jede Änderung des Personenstandes einer Person mit.

Sie benötigen hierzu grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn Sie neu nach Dormagen ziehen, sollten darüber hinaus das Stammbuch bzw. etwaige Heirats- und Geburtsurkunden mitgebracht werden.

Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Bei der An- und Ummeldung von meldepflichtigen Personen durch eine dritte Person, werden noch weitere Unterlagen benötigt wie z.B. eine schriftliche Vollmacht, der bereits ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen des/der Meldepflichtigen sowie Ausweisdokumente beider Personen.

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Bei Überschreitung der 14-tägigen Meldefrist muss mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld gerechnet werden.

Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Diese Leistung kann nur persönlich beim Bürgeramt durchgeführt werden.

Sie kommen mit den notwendigen Unterlagen in das Bürgeramt, diese werden geprüft und umgehend bearbeitet.

Die geänderten Ausweisdokumente können Sie dann sofort mitnehmen.

Name Typ Kosten
Anmeldung / Ummeldung Wohnsitz $kosten.typ kostenfrei