Suche
Anmeldung Wohnsitz
Kurzbeschreibung
Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Dormagen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.
Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen
Sie benötigen hierzu grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Sie neu nach Dormagen ziehen, sollten darüber hinaus das Stammbuch bzw. etwaige Heirats- und Geburtsurkunden mitgebracht werden.
Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Bei der An- und Ummeldung von meldepflichtigen Personen durch eine dritte Person, werden noch weitere Unterlagen benötigt wie z.B. eine schriftliche Vollmacht, der bereits ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen des/der Meldepflichtigen sowie Ausweisdokumente beider Personen.
Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung
Bei Überschreitung der 14-tägigen Meldefrist muss mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld gerechnet werden.
Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.
Diese Leistung kann nur persönlich beim Bürgeramt durchgeführt werden.
Sie kommen mit den notwendigen Unterlagen in das Bürgeramt, diese werden geprüft und umgehend bearbeitet.
Die geänderten Ausweisdokumente können Sie dann sofort mitnehmen.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Anmeldung / Ummeldung Wohnsitz | $kosten.typ | kostenfrei |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt, Wahlen
-
- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
-
- Telefon:
02133 257-3222 - Fax:
02133 257-7732 - E-Mail:
buergeramt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
-
- Fachbereich Recht und Ordnung
-
- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Teamleitung
-
Telefon: 02133 257-3210
-