Stadtjugendplan
Kurzbeschreibung
Mit dem Stadtjugendplan fördert die Stadt Dormagen Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen und Träger im Stadtgebiet, die der Intention des Kinder- und Jugendhilferechts nach dem Sozialgesetzbuch VIII entsprechen. Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sind bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen so zu berücksichtigen, dass Benachteiligungen abgebaut werden.
Die Förderung erfolgt durch Beratung, Zusammenarbeit, sonstige Hilfe und finanzielle Zuwendungen.
Beschreibung
Förderbereiche
Gefördert werden laut Stadtjugendplan folgende Förderbereiche:
- Fahrten
- Anschaffungen
- Veranstaltungen
- Förderung von ehrenamtlich geführten Jugendeinrichtungen
- Ferienprogramme
Die Stadt Dormagen fördert im Rahmen des Stadtjugendplanes Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche und Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Kinder- und Jugendhilferechts nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) entsprechen.
Erforderlich ist das ausgefüllte jeweilige Antragsformular mit dazugehörigen Anlagen.
Förderung und Planung, Amt für Kinder, Jugend, Familien und Schule
Die Fristen sind den jeweiligen Positionen im Stadtjugendplan zu entnehmen.
Die detaillierten Förderrichtlinien, Voraussetzungen und Erläuterungen sind dem aktuell gültigen Stadtjugendplan zu entnehmen.
Hinweis: Die Stadt schließt nur für Teilnehmende und Betreuende im Rahmen des Ferienprogramms (Pos. 6)
eine Unfallversicherung ab.
Ablauf Antragsstellung
- Sie informieren sich, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag nach dem Stadtjugendplan erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Die Prüfung und Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung, bei Position 3.3 ist eine Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss notwendig.
- Sie reichen nach der Durchführung den Verwendungsnachweis zur im Bewilligungsbescheid gesetzten Frist ein.
- Die Verwaltung prüft den Verwendungsnachweis.
Stellen der Antragsstellung
Postalisch
Stadt Dormagen
51 - 5
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Persönlich
Im Familienbüro der Stadt Dormagen
Neues Rathaus
Etage/Raum 0./0.24
Per E-Mail
michelle.braun@stadt-dormagen.de
Die Richtlinien des Stadtjugendplanes begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen und gelten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Amt Kinder, Jugend, Familien und Schule ist berechtigt, an Ort und Stelle Überprüfungen vorzunehmen. Nicht zweckentsprechende verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Michelle Braun
Amt für Kinder, Jugend, Familien und Schule
Tel: +492133 257 5152
Downloads
- Antrag Stadtjugendplan Pos. 2 Fahrten
- Antrag Stadtjugendplan Pos. 3 Anschaffungen
- Antrag Stadtjugendplan Pos. 4 Veranstaltungen
- Antrag Stadtjugendplan Pos. 5 Förderung von ehrenamtlich geführten Jugendeinrichtungen
- Antrag Stadtjugendplan Pos. 6 Ferienprogramme
- Stadtjugendplan
- Selbstverpflichtungserklärung Verein Träger Stadtjugendplan
- Selbstverpflichtungserklärung Mitarbeitende Stadtjugendplan
Zuständige Einrichtungen
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Förderung und Planung
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-5152
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E-Mail: michelle.braun@stadt-dormagen.de