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Schwerbehindertenparkausweis (blauer Ausweis)

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweis (blauer Ausweis)

Beschreibung

Einen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, um z.B. auf Behindertenparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot parken zu können. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Mensch mit Behinderung das Auto selbst fährt oder gefahren wird. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen und individuelle Parkerleichterungen.

Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht es Ihnen dann, an bestimmten Plätzen und in bestimmten Zonen meist ohne zeitliche Begrenzung und ohne Erhebung einer Gebühr zu parken. Aber Achtung: Nur mit einem Schwerbehindertenausweis ist das Parken hier aber nicht erlaubt. Das heißt, ein Schwerbehindertenausweis ist kein Parkausweis. Der Parkausweis für Behinderte muss bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Um einen Antrag auf einen Behindertenparkausweis zu stellen, brauchen Sie in der Regel einen Schwerbehindertenausweis, der mit dem Merkzeichen Bl (Blind) oder aG (außergewöhnlich Gehbehindert) versehen ist. Für das Recht auf einen blauen Schwerbehindertenparkausweis, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein. Liegt eine beidseitige Amelie, Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung vor,  erlaubt es eine Sonderregelung, einen Parkausweis für Schwerbehinderte zu beantragen.

Diese blauen EU-Parkausweise werden nur für schwerbehinderte Menschen ausgestellt - siehe VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).

Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen nach § 229 Absatz 3 SGB IX anzusehen. (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).

[...] (3) 1Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. 2Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. 3Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung - dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen - aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. 4Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. 5Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.

Die außergewöhnliche Gehbehinderung hat nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) das Merkzeichen “aG” (§ 3 SchwbAwV)

Rechtsgrundlage ist § 209 SGB IX in Verbindung mit § 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Nur der Ausweisinhaber darf diesen Parkplatz benutzen.

1. Für den Schwerbehinderten-Parkausweis:

    • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit den Vermerken „AG“ oder „BL“ oder einen entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes
    • Lichtbild (Passfoto)
    • bei Minderjährigen ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig

2. Bei Umtausch/Verlängerung:

    • alter Schwerbehindertenparkausweis
    • Lichtbild (Passfoto)
    • bei Minderjährigen ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Nach Prüfung der eingereichten vollständigen Unterlagen erfolgt eine umgehende Ausstellung.

Der Parkausweis ist im gesamten Gebiet des Bundesrepublik Deutschland und Europäischen Union gültig.

Die Art der Behinderung bestimmt, welcher Parkausweis erworben werden kann. Ein blauer Parkausweis für Behinderte wird ausgestellt bei

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Behindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • beidseitiger Amelie, Phokomelie oder einer vergleichbaren Behinderung
  • kein privater Stellplatz in zumutbarer Nähe vorhanden ist.

Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

Für den persönlichen Termin: timeacle - Stadt Dormagen

Name Typ Kosten
Schwerbehindertenparkausweis $kosten.typ kostenfrei

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