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Ummeldung Wohnsitz

Kurzbeschreibung

Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde Dormagen

Beschreibung

Die Verpflichtung zur Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Damit ist die Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.

Zeitgleich mit der Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. 

Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb der Gemeinde Dormagen umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. schriftliche Vollmacht

 

Bürgeramt, Fachbereich Recht und Ordnung

Bei Überschreitung der 14-tägigen Meldefrist muss mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld gerechnet werden

Diese Leistung kann nur persönlich beim Bürgeramt durchgeführt werden.

Sie kommen mit den notwendigen Unterlagen in das Bürgeramt, diese werden geprüft und umgehend bearbeitet.

Die geänderten Ausweisdokumente können Sie dann sofort mitnehmen.

Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen

Name Typ Kosten
Ummeldung Wohnsitz $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen