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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als Ausländer/in dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.

Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte/r Bürger/in der Bundesrepublik Deutschland mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. So können Sie u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder visumsfrei reisen.

Beschreibung

Einbürgerung: Was ist das?

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Einbürgerung: Wie geht das?

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (bestimmte Aufenthaltserlaubnisse sind ausgenommen)
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (i.d.R. nachgewiesen über einen gültigen Nationalpass)
  • mindestens acht Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln und Kräften (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe) inkl. einer prognostizierten, angemessenen Altersvorsorge
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1, ggf. Nachweis über Schulabschluss, Berufsausbildung möglich)
  • Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit (Länderabhängig - Ausnahmen möglich)
  • keine Vorstrafen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Einorndung in die deutschen Lebensverhältnisse

Für besondere Fallkonstellationen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen; Beispiele hierfür sind Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer mit deutschem Ehepartner, Staatenlose oder heimatlose Ausländer. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne.

Einbürgerung: An wen wenden?

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.                            

A - E                                  Frau Skrobranek                    

F - M                                  Herr Böse       

N- Z                                   Frau Poslad                 

§§ 8, 9, 10 StAG

Ausländeramt/ Fachbereich Integration

Aufgrund der derzeitigen Antragslage ist mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.

 

Anfragen richten Sie bitte an einbuergerung@stadt-dormagen.de

 

Ausländeramt

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen