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Denkmalverzeichnis/-liste

Kurzbeschreibung

Die städtische Denkmalliste gibt Auskunft über die vorhandenen Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler. Bei den Baudenkmälern ist mit dem Eintrag in die städtische Denkmalliste die dauerhafte Unterschutzstellung verbunden. Bodendenkmäler sind hier nur nachrichtlich aufgeführt. Die Denkmalliste für Bodendenkmäler führt das zuständige Fachamt beim Landschaftsverband Rheinland.

Beschreibung

Die Denkmalliste kann von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden. Soweit es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Die Denkmalliste ist ebenso

Als Welterbestätte existiert in Dormagen der Bereich des römischen Reiterkastells, das zum Niedergermanischen Limes gehörte. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal. Zur Pufferzone des Welterbes gehört der Bereich des römischen Lagerdorfs als vermutetes Bodendenkmal. Hierdurch unterliegen weite Teil der Innenstadt dem Grabungsschutz.

Repräsentationen und Denkmalschutz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen