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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten denen BaföG dem Grunde nach zusteht.

 

Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:

Mo, Mi, Fr   08:30 -12:00 Uhr   nur nach Terminvergabe

Do              14:00 - 18:00 Uhr   normale Vorsprache

Di               geschlossen

Link zur Online-Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Wohngeld und BuT

 

Teamleitung: Frau Deuster

A-B / X-Y : Frau Worrings

C-G, I, J, U, V: Frau Köhler

K-L, Z: Frau Mils

M-R, T : Frau Wirtz

H, S, W :  Frau Rieck

Beschreibung

Für einen Antrag auf Wohngeld gibt es folgende Möglichkeiten:

Folgendes Formular wird benötigt und ist bei der örtlichen Wohngeldstelle oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dormagen erhältlich bzw. kann hier herunter geladen werden:

  • Der Wohngeldantrag kann online gestellt werden. Hierfür kann der Link zum Wohngeldrechner (rechts unter Onlinedienstleistungen) genutzt werden.
  • Alternativ kann der Wohngeldantrag auf dem Postweg oder persönlich eingericht werden. Nutzen Sie hierzu bitte den Antrag auf Wohngeld (rechts unter Onlinedienstleistungen)

Für einen Antrag auf Mietzuschuss benötigen wir folgende Unterlagen:

  • bei Erstanträgen: Mietvertrag
  • Bescheinigung des Vermieters (Mietbescheinigung)
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, aktuelle Rentenbescheide etc.)
  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
  • Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden)
  • Bescheide über Pflegegeld (falls vorhanden)
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil oder Titel, Kontoauszüge der letzten 12 Monate über Zahlung)
  • Nachweise über Kapitalerträge - auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)

 

Wohngeldgesetz

Soziale Leistungen, Fachbereich Integration und Soziales

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Sie können den Antrag auf Wohngeld online stellen.

Zudem bieten wir Ihnen hier alle notwendigen Formulare / Vordrucke als PDF-Dateien an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen