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Hundesteuer

Beschreibung

Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Dormagen ist hundesteuerpflichtig.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer nachweislichen Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.

Die Steuer beträgt ab 01.05.2023 jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt

  • nur ein Hund gehalten wird 106,00 Euro;
  • zwei Hunde gehalten werden 123,00 Euro je Hund;
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 136,00 Euro je Hund.

 

Wer Hunde privat oder gewerblich züchtet, muss die Zucht anmelden und eine Zwingersteuer entrichten.

  • Anschrift des neuen Halters bei Abgabe
  • Tierärztliche Bescheinigung (bei Tod)
  • Nachweis über die Abgabe des Hundes (z.B. Kaufvertrag mit insbes. Vor- und Nachname, Anschrift des/der neuen Halters/Halterin, Züchters/Züchterin, Tierheimes oder vermittelnden Tierschutzorganisation)
  • Hundesteuermarke (bei Verlust bitte den entsprechenden Vermerk auf der Abmeldung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen