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Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Ansprechpartner
Finanzamt Grevenbroich
Telefon: (02181) 607-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr)
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de
Beschreibung
Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie vom Grundstückseigentümer an die Stadt Dormagen zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).
Ermittlung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich
Die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen für die Steuererhebung durch die Stadt Dormagen erfolgt zunächst von der Grundstücksstelle des Finanzamtes Grevenbroich. Diese ermittelt den Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks.
Anschließend berechnet das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil dieses Wertes - die Grundsteuermesszahl. Dazu nimmt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Promillewert, je nach Bebauung und Bauart, und multipliziert ihn mit dem Einheitswert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist und ab wann das Objekt besteuert wird.
Hebesatz der Stadt Dormagen
Den Grundsteuermessbetrag als Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer übermittelt das Finanzamt an die Stadt Dormagen. Die Stadt Dormagen ist an diesem Grundlagenbescheid des Finanzamtes mit seinen steuerrechtlichen Vorgaben gebunden.
Die Stadt Dormagen multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit ihrem eigenen Steuersatz, den sogenannten Hebesatz. Aus dieser Multiplikation errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer. Die Grundsteuerfestsetzung wird mittels Bescheid der Eigentümerin oder dem Eigentümer zugestellt.
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Dormagen in Form einer Satzung beschlossen. Diese Hebesatzsatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Der Hebesatz beträgt aktuell für die Grundsteuer A: 290% (ab 2023, vorher seit 2013 241%) und für die Grundsteuer B: 595% (ab 2023, vorher seit 2013 435%).
Steueramt
Zuständige Einrichtungen
- Steueramt
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- Paul-Wierich-Platz 2
- 41539 Dormagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-2068
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E-Mail: steueramt@stadt-dormagen.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-2063
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E-Mail: steueramt@stadt-dormagen.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-2067
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E-Mail: steueramt@stadt-dormagen.de
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