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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihren Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), Wohngeld und dem Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen.

Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Ein- oder mehrtägige Ausflüge der Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Zuschüsse zu den Kosten für die Schülerbeförderung
  • Ergänzende und angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Zuschüsse für Aktivitäten in Vereinen oder Ähnliches (Leistungsberechtigte unter 18 Jahre alt)

Hierfür ist beim Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag immer ein zusätzlicher Antrag erforderlich.

Regelmäßig werden darüber hinaus folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis (z. B. Bewilligungsbescheid) über den Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag/Leistungen nach dem SGB XII
  • Schulbescheinigung
  • Nachweise über geplante Klassenfahrten/Ausflüge inkl. aller anfallenden Kosten und Zahlungsziel
  • Nachweis über bestehende Mittagessensverträge
  • Abo-Verträge für die Fahrkarte
  • Bestätigung der Schule über das Vorliegen eines Lernförderbedarfs
  • Vertrag über die Erbringung der Lernförderung
  • Nachweis über Mitgliedschaft in einem Verein o. ä. bzw. sonstige Teilnahmenachweise
  • ggfs. Zahlnachweise (z. B. Kontoauszüge)

Öffnungszeiten der BuT-Stelle:

Mo, Mi: nur nach Terminvereinbarung

Di, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Wohngeld und BuT

 

Zuständigkeiten:

Teamleitung: Frau Deuster

A - K: Herr Klaßen

L - Z: Frau Borowietz

§ 34 SGB XII, § 6b BKGG, §§ 28, 29 SGB II analog

Je nach Einzelfall: 

  • Nachweis (z. B. Bewilligungsbescheid) über den Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag/Leistungen nach dem SGB XII
  • Schulbescheinigung
  • Nachweise über geplante Klassenfahrten/Ausflüge inkl. aller anfallenden Kosten und Zahlungsziel
  • Nachweis über bestehende Mittagessensverträge
  • Abo-Verträge für die Fahrkarte
  • Bestätigung der Schule über das Vorliegen eines Lernförderbedarfs
  • Vertrag über die Erbringung der Lernförderung, Abrechnung des Anbieters
  • Nachweis über Mitgliedschaft in einem Verein o. ä. bzw. sonstige Teilnahmenachweise

Amt für Integration und Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen