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Brauchtumsfeuer

Kurzbeschreibung

  • Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege.
  • Sie stellen eine Ausnahmeregelung zum generellen Verbot von Feuern im Freien dar.
  • Das Feuer muss vor Entzünden formell und unter Benennung einer verantwortlichen volljährigen Person angezeigt werden.

Beschreibung

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag ist es gestattet, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Kommunale Unterschiede bestehen in Bezug auf den Personenkreis, dem dies gestattet werden kann (z.B. nur der in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder privaten Haushalten). Kommunal ist ebenfalls geregelt, ob das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein muss.
Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist vor dem Entzünden formell angezeigt werden.
Antragsformulare für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers werden durch Kommunen teils nur wenige Wochen vor dem entsprechenden Brauch, z.B. Ostern, online eingestellt.
Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.
Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

  • Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG), Zweiter Teil: Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit, Erster Abschnitt: Luftreinhaltung, § 7 (Fn 18) Verbrennen im Freien
  • Kommunale Satzungen und Verordnungen
  • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
  • Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan

Ordnungsamt

Genehmigungen für Brauchtumsfeuer sind zwei Wochen vorher an den zuständigen Sachbearbeiter zu stellen.

Auflagen für ein Brauchtums- / Traditionsfeuer

  1. Der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte mindestens 50 Meter zu Gebäuden aus nicht brennbaren Materialien und harter Bedachung und mindestens 100 Meter zu Gebäuden mit weicher Bedachung, Straßen, Wäldern und Erholungseinrichtungen (Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime, etc.) betragen. Windrichtung beachten.
  1. Abweichungen zu Punkt 1:

Bei räumlich begrenzten Feuerstellen (Feuerschale, Feuerkorb, Feuerwanne etc.) mit einer Gesamtfläche

  • von nicht mehr als 2,00 m² sollte der Sicherheitsabstand von mindestens 25,00 Meter zu Gebäuden aus nicht brennbaren Materialien und harter Bedachung betragen
  • von nicht mehr als 0,50 m² sollte der Sicherheitsabstand mindestens 5 Meter zu Gebäuden aus nicht brennbaren Materialien und harter Bedachung betragen.
  • Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf hierdurch nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
  • Es ist nicht gestattet, zum Entzünden des Feuers Öl oder andere umweltbelastende Stoffe zu verwenden. Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Das Verbrennen von Abfällen ist unzulässig.
  • Bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind sollte das Feuer nicht abgebrannt werden. Die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung - Schadensfeuer - ist verstärkt gegeben.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich von mindestens einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Treffen Sie Vorkehrungen zum Löschen des Feuers. Halten Sie geeignete Feuerlöscher, Wasserschlauch, Sand oder andere geeignete Löschmittel / Löschgeräte vor.
  • Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
  • Sämtliche Rückstände des Feuers und sonstige Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112!
  • Anmeldung Brauchtumsfeuer ausfüllen und absenden
  • Gebühr entrichten
  • Erlaubnis Brauchtumsfeuer erhalten

Für die Genehmigung eines Brauchtums- /Traditionsfeuer wird folgende Gebühr erhoben:

30,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen